Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.

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